AGB Frachten und Buchhaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Frachten
für Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen der Bu-Fra Dienstleistungen (Vorbereitende Buchhaltung, Büroorganisation und Organisation von Frachten)
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Firma Bu-Fra Dienstleistungen (nachfolgend “Spediteur”) gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend “Kunde”).
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, der Spediteur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten für nationale Transporte (Deutschland) sowie internationale Transporte (EU – Länder).
2. Vertragsgrundlagen / Rechtsvorschriften
(1) Für nationale Transporte gelten die Vorschriften des HGB (§§ 407 ff. HGB) und der ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen), soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen treffen.
(2) Für internationale Transporte gilt die CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) zwingend.
(3) Der Spediteur ist berechtigt, Subunternehmer (Nachunternehmer) einzusetzen.
3. Leistungsumfang
(1) Der Spediteur übernimmt die Organisation und Durchführung von Transporten (Stückgut, Teilladung, Komplettladung) sowie damit verbundene Nebenleistungen (z. B. Verladung, Umladung, Lagerung).
(2) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein/Frachtbrief.
(3) Sonderleistungen (z. B. Express, Gefahrgut und Terminierte Frachten) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Spediteur rechtzeitig und vollständig alle für die Durchführung des Transports erforderlichen Angaben zu machen (Art, Gewicht, Volumen, Gefahrgutklasse, Abhol-/Zustelladresse, Termine).
(2) Der Kunde hat die Verpackung der Ware so vorzunehmen, dass Transportschäden vermieden werden. Bei unzureichender Verpackung haftet der Kunde für daraus entstehende Schäden.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die Ware verkehrsfähig ist und alle behördlichen Genehmigungen (z. B. Lieferschein und CMR) vorliegen.
(4) Der Kunde hat dem Spediteur gefährliche Eigenschaften der Ware vor Übergabe schriftlich mitzuteilen und sämtliche Ware als solches zu kennzeichnen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise (netto zzgl. gesetzlicher USt.). Die Rechnung von Bu-Fra ist prompt und ohne
Abzüge zu bezahlen. Die Frachtrechnungen werden direkt an den Kunden übermittelt und sind nach den Zahlungsbedingungen der Spedition, an diese, zu zahlen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind folgende Zuschläge vom Kunden zu tragen:
Kraftstoffbedingte Anpassungen (z. B. gemäß veröffentlichtem Dieselpreisindex)
Mautgebühren (LKW-Maut),Standgelder (Wartezeiten), Kosten für LKW Reinigung. Mitführen einer Entlademöglichkeit (Stapler). Generell Vorgänge die die Fracht, ohne vorherige Absprache, teurer machen.
6. Haftung für die Ware
Sollte die Ware beim Beladen, während des Transports oder dem Entladen beschädigt, werden keine Haftungen übernommen. Ebenso bei Fehlerhaften oder geänderten Angaben zu Lieferort, Lieferzeit, oder des Materials wird eine Haftung ausgeschlossen.
7. Haftung für die beauftragte Spedition:
(1) Grundsatz – Gesetzliche Haftung
Der Spediteur haftet für Schäden, die durch seine Organisation oder Durchführung des Transports entstehen, nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Alle Veränderungen, die einen pünktlichen Transport oder eine pünktlich, vereinbarte Lieferung gefährden sind sofort anzuzeigen und ggf. auf Kosten des beauftragten Spediteurs zu ersetzen oder die Kosten für eine Ersatzverfrachtung komplett zu übernehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchhaltung (AGB)
für Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen der Bu-Fra Dienstleistungen (Vorbereitende Buchhaltung, Büroorganisation und Organisation von Frachten)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Auftragnehmer (im Folgenden „Buchhaltungsbüro“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Buchhaltungsbüro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem geschlossenen Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Leistung die laufende Finanzbuchhaltung, Kreditoren- und Debitorenbuchungen und Sachkonten, Zahlungs- und Mahnwesen.
(2) Das Buchhaltungsbüro erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für steuerliche oder rechtliche Vollständigkeit – hierfür ist ausschließlich der steuerliche Berater (Steuerberater) verantwortlich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Buchführung erforderlichen Belege und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Buchhaltungsbüro alle notwendigen Unterlagen (z. B. Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge) in geordneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Verhältnisse (z. B. Änderung der Rechtsform, Anschrift, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen.
(3) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, so ist das Buchhaltungsbüro berechtigt, die Bearbeitung auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen oder Schäden (z. B. Versäumnis von Fristen) gehen zu Lasten des Kunden.
4. Termine und Fristen
(1) Das Buchhaltungsbüro bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Termine sind jedoch nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Fristversäumnisse, die durch höhere Gewalt (z. B. IT-Ausfall, Pandemie, behördliche Anordnungen) entstehen, berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Honorars.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis der getroffenen Preisvereinbarung (Pauschale, Staffelpreise oder Zeit-Honorare) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, prompt und ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder unberechtigtem Abzug ist das Buchhaltungsbüro berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(4) Das Buchhaltungsbüro ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.
6. Haftung
(1) Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Das Buchhaltungsbüro haftet nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Büros, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Haftung für einfache Fahrlässigkeit, Fälle von Vorsatz oder zwingender gesetzlicher Haftung
Bei den vorgenannten Haftungsmöglichkeiten haftet das Buchhaltungsbüro nicht, da der Steuerberater die Daten prüft und es dadurch zu keinen Unregelmäßigkeiten kommen kann.
(3) Haftung für Datenverlust
Für die Sicherung der vom Kunden überlassenen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Buchhaltungsbüro haftet nicht für den Verlust von Daten.
(4) Haftung für Fristversäumnisse
Für Schäden, die durch die Versäumung von Fristen (z. B. Steuererklärungsfristen, Umsatzsteuervoranmeldungen) entstehen, haftet das Buchhaltungsbüro nicht, wenn die Fristversäumnisse auf einem Verschulden des Steuerbüros beruhen oder der Kunde alle erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig übermittelt hat.
(5) Keine Haftung für fremde Leistungen
Das Buchhaltungsbüro haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse Dritter (z. B. Finanzamt, Banken, Softwarehersteller, Rechenzentren).
Ebenfalls bei falschen Angaben der Bankdaten auf den Kreditorenrechnungen werden keine Haftungen übernommen. Hierfür ist der Steuerberater zuständig. Wenn der Lieferant eine neue Bankverbindung hat und diese nicht in den Stammdaten abgeändert wird, trifft das Buchhaltungsbüro keine Schuld und übernimmt keine Haftung.
Die Stammdaten sind von dem Steuerbüro zu prüfen und ggf. zu ändern.
